Rangordnung für die befristete Aufnahme von Pflegehelfer/innen (F.e. IV)
Voraussetzungen:
- Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule, sowie zusätzlich Diplom eines Pflegehelfers oder Diplom eines Pflegegehilfen;
- Zweisprachigkeitsnachweis "A2" (ehem. Niveau D);
- Erklärung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (lt. Art. 20/ter des D.P.R. Nr. 752 vom 26.07.1976).
Rangordnung für die befristete Aufnahme von Sozialbetreuer/innen (F.e. V)
Voraussetzungen:
- Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule, sowie zusätzlich Diplom eines Sozialbetreuer oder Diplom eines Altenpflegers/Familienhelfers und zusätzlich Diplom des Behindertenbetreuers;
- Zweisprachigkeitsnachweis "B1" (ehem. Niveau C);
- Erklärung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (lt. Art. 20/ter des D.P.R. Nr. 752 vom 26.07.1976).
Rangordnung für die befristete Aufnahme von Heimgehilfen (F.e. II)
Voraussetzungen:
- Abschluss der Grundschule oder Erfüllung der Schulpflicht;
- Zweisprachigkeitsnachweis "A2" (ehem. Niveau D)
- Erklärung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (lt. Art. 20/ter des D.P.R. Nr. 752 vom 26.07.1976)
Bewerbung mittels Gesuchvorlage der Stiftung.
- Gesuchvorlage
